Die häufigsten Fragen
FAQs
Auf dieser Seite haben wir die häufigsten Fragen gesammelt, die uns zum Thema Osteopathie erreichen. Wir hoffen, Ihnen mit dieser Übersicht zu helfen. Sollten Ihre Fragen hier nicht beantwortet werden, zögern sie bitte nicht, mit uns direkt in Kontakt zu treten.
In der Regel sollte der Patient 45- 70 min. an Zeit einplanen.
In Abhängigkeit vom Status des Beschwerdebildes wird zwischen „akut“ und „chronisch“ differenziert. Nach ausführlicher Anamnese wird dann genauer festgelegt, ob der Behandlungsabstand wenige Tage und im chronischen Zustand mehrere Wochen andauern kann. Sollten die Beschwerden nach drei bis vier Sitzungen noch keine Besserung ergeben haben, wird mit dem Patienten das weitere Vorgehen besprochen und es werden ggf. andere Optionen bzw. Behandlungsmöglichkeiten erörtert.
Für gesetzlich Versicherte empfiehlt es sich, eine Verordnung für eine osteopathische Behandlung mitzubringen, die durch einen gesetzlich niedergelassenen Arzt ausgestellt sein muss – bitte gleich zur ersten Behandlung mitbringen. Dadurch ist es den Patienten fast immer möglich, eine anteilige Übernahme der Kosten geltend zu machen. Zusätzlich sollten bereits vorhandene, für die Konsultation relevante Befunde mitgebracht werden.
Bei der Behandlung durch einen Heilpraktiker erfolgt die Abrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), in diesem Fall variieren die Kosten zwischen 100- 120 € pro Stunde.
Der überwiegende Anteil der gesetzlichen Krankenkassen übernimmt zumindest anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Um eine anteilige Rückerstattung in Anspruch nehmen zu können, rate ich Ihnen daher, sich mit Ihrer Krankenkasse in Kontakt zu setzen.
Die Übernahme der Kosten für eine osteopathische Behandlung bei Privatversicherten ist immer abhängig vom abgeschlossenen Tarif. Auch in diesem Fall ist eine Rücksprache mit der Versicherung anzuraten.
Grundsätzlich ist die Osteopathie, unabhängig vom Alter und Geschlecht, für jedermann geeignet. Der verantwortungsbewusste Therapeut sollte in der Lage sein zu beurteilen, ob eine osteopathische Behandlung indiziert ist. Gegebenenfalls sollte die schulmedizinische Abklärung, z.B. durch bildgebende Verfahren oder Labor, das Mittel der Wahl sein.